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VGH Bayern, 07.05.2012 - 2 ZB 10.2489 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Klagebefugnis einer unteren Bauaufsichtsbehörde (hier: Gemeinde) gegen einen Widerspruchsbescheid Antrag auf Zulassung der Berufung; Beseitigungsanordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 02.08.2010 - M 8 K 09.3553
- VGH Bayern, 07.05.2012 - 2 ZB 10.2489
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789
Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2012 - 2 ZB 10.2489
In Berufungszulassungsverfahren sind die außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen in der Regel nicht aus Billigkeitsgründen der unterliegenden Partei aufzuerlegen (vgl. BayVGH vom 11.10.2001 BayVBl 2002, 378). - VGH Bayern, 25.11.2004 - 2 ZB 04.2299
Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2012 - 2 ZB 10.2489
Bei der Frage, ob der Ausgangsbescheid der Klägerin ermessensfehlerhaft ist, handelt es sich um eine nach § 68 Abs. 1 Satz 1 VwGO der Nachprüfung durch die Widerspruchsbehörde unterliegende Rechtsfrage, deren Beantwortung grundsätzlich die Planungshoheit der Gemeinde, die als untere Bauaufsichtsbehörde tätig war, nicht berührt (vgl. BayVGH vom 25.11.2004 Az. 2 ZB 04.2299 - juris).